Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Einführung
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Brockmeyer Vacaturemarketing B.V., im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet, und einem Kunden, für den das Unternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies nicht getan haben von den Parteien ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.
- 1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit dem Unternehmen, an deren Ausführung Dritte vom Unternehmen beteiligt werden müssen.
- 1.3 Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
- 1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Das Unternehmen und der Kunde werden dann eine Beratung aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
- 1.5 Besteht Unklarheit bezüglich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen erfolgen.
- 1.6 Wenn sich zwischen den Parteien eine Situation ergibt, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, muss diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
- 1.7 Wenn das Unternehmen nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass das Unternehmen in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen .
- 1.8 Jeder Umstand, der sich der Kontrolle von Brockmeyer entzieht und aufgrund dessen die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder aufgrund dessen die Erfüllung dieser Verpflichtungen von Brockmeyer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war. Dieser Umstand umfasst in jedem Fall, ist aber nicht beschränkt auf: behördliche Auflagen, die Folgen für die Erbringung des Dienstes haben, Ausfälle in Systemen, die Teil des Internets sind, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, Ausfall der Stromversorgung von Brockmeyer.
Artikel 2 – Allgemeines
- 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden abgeschlossenen Vertrag.
- 2.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu ändern. Kernbestimmungen der Vereinbarung zwischen den Parteien, wie Art, Umfang und Inhalt der Leistungen der Parteien, bleiben hiervon jedoch unberührt.
- 2.3 Änderungen, die nicht auf Wunsch des Kunden erfolgen oder die nicht in der in Artikel 2.1 beschriebenen Weise vorgenommen wurden, sind nur rechtsgültig, wenn diese zwischen den Parteien in einem neuen unterzeichneten Vertrag (Anhang zum Vertrag) schriftlich festgehalten wurden von beiden Parteien.
- 2.4 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vereinbarung, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zwischen den Parteien nichtig oder nichtig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam und werden das Unternehmen und der Kunde eine Beratung aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ungültigen oder ungültigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Artikel 3 – Inkrafttreten und Laufzeit des Abkommens
- 3.1 Ein Vertrag tritt am Datum seines Datums in Kraft oder sobald die Werbefläche auf der Website des Unternehmens und die auf anderen Internetseiten angebotenen Platzierungspakete dem Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
- 3.2 Ein Abonnementvertrag für die Ausschreibung mehrerer Stellenangebote wird für die Dauer von 12 Monaten (oder für einen Teil davon) abgeschlossen.
- 3.3 Ein Werbevertrag wird für die Dauer von 1 Monat geschlossen, was der Dauer der Schaltung der jeweiligen Anzeige entspricht. Diese Vereinbarung endet kraft Gesetzes.
- 3.4 Jede Partei kann einen Abonnementvertrag vorzeitig kündigen, wenn:
er seine Geschäftstätigkeit einstellt; die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt bekommen hat oder für bankrott erklärt wurde oder diesbezüglich einen Insolvenzantrag gestellt hat; die andere Partei eine wesentliche Pflicht infolge eines nicht zurechenbaren Mangels (höhere Gewalt) nicht erfüllt und diese Situation höherer Gewalt länger als 1 Monat gedauert hat, gerechnet ab dem Datum der Mitteilung der Situation höherer Gewalt. wenn Artikel 2.2 gilt; wenn Artikel 10.1 gilt. - 3.5 Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde können den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der anderen Partei ein Moratorium – vorläufig oder nicht – gewährt wird, wenn die andere Partei erklärt wird bankrott ist oder wenn sein Unternehmen liquidiert oder beendet wird. Das Unternehmen kann den Vertrag auch kündigen, wenn sich die Kontrolle (im Unternehmen) des Kunden ändert. Die Parteien sind niemals verpflichtet, aufgrund der in diesem Absatz genannten Kündigung eine Entschädigung zu zahlen.
- 3.6 Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Ausführung des Vertrages erhalten hat, werden diese Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht storniert, es sei denn, das Unternehmen ist mit diesen Leistungen in Verzug. Beträge, die die Gesellschaft vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem in Rechnung gestellt hat, was sie bereits in Ausführung des Vertrags geleistet oder geliefert hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Satzes vollständig fällig und werden sofort fällig und zahlbar am Zeitpunkt der Auflösung.
Artikel 4 – Werbung
- 4.1 Auf Grundlage und für die Dauer eines Werbevertrages stellt das Unternehmen dem Auftraggeber die Funktionalität der Brockmeyer-Werbung einmalig zur Verfügung.
- 4.2 Die Leistungsbeschreibung der Brockmeyer-Anzeige wird schriftlich vereinbart.
- 4.3 Sollten Änderungen und/oder Änderungen eintreten, aufgrund derer eine oder mehrere Jobbörsen nicht mehr funktionieren, wird die Stelle auf einer anderen Jobbörse ausgeschrieben. Das Anbieten eines Ersatzstandorts ist ein Service des Unternehmens, jedoch nicht dazu verpflichtet. In der Vermittlungszusage sind die Standorte aufgeführt, an denen die Stelle ausgeschrieben ist.
- 4.4 Die Funktionalität des Brockmeyer-Abonnements ist 24 Stunden am Tag verfügbar. Die vorbeugende und korrigierende Wartung für die Funktionalität des Unternehmens findet so weit wie möglich außerhalb von 09.00 – 18.00 Uhr statt.
- 4.5 Der Kunde stellt dem Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für das Unternehmen wichtig sind, um seinerseits den Abonnementvertrag korrekt auszuführen.
- 4.6 Das Unternehmen unterstützt den Auftraggeber gegenüber Brockmeyer durch Online-Offenlegung und/oder Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation.
- 4.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Antworten auf die Werbung zu speichern und zur Verbesserung des Dienstes zu verwenden.
Artikel 5 – Abonnement
- 5.1 Auf der Grundlage und für die Dauer eines Abonnementvertrags stellt das Unternehmen dem Kunden das Brockmeyer-Abonnement zur Verfügung.
- 5.2 Die Spezifikationen des Brockmeyer-Abonnements werden schriftlich vereinbart.
- 5.3 Die Funktionalität des Brockmeyer-Abonnements ist 24 Stunden am Tag verfügbar. Die vorbeugende und korrigierende Wartung für die Funktionalität des Unternehmens findet so weit wie möglich außerhalb von 09.00 – 18.00 Uhr statt.
- 5.4 Der Kunde stellt dem Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für das Unternehmen wichtig sind, um seinerseits den Abonnementvertrag korrekt auszuführen.
- 5.5 Das Unternehmen unterstützt den Auftraggeber gegenüber Brockmeyer durch die Online-Offenlegung und/oder Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation.
Artikel 6 – Mediationen
- 6.1 Das Unternehmen haftet nicht für die Einrichtung einer Schlichtung zwischen dem Kunden und möglichen anderen Parteien. Das Unternehmen kümmert sich lediglich um die Ausschreibung der Stellenangebote.
- 6.2 Das Unternehmen haftet nicht für die Kontaktaufnahme und Nachverfolgung, die durch die Verwendung einer Brockmeyer-E-Mail-Adresse oder eines Links, der mit der E-Mail-Adresse oder Website des Kunden verknüpft ist, entsteht.
- 6.3 Artikel 4.2 bis einschließlich 4.6 gelten soweit wie möglich entsprechend.
Artikel 7 – Tarife
- 7.1 Der Kunde schuldet dem Unternehmen die Gebühren, wie in der entsprechenden Vereinbarung angegeben.
- 7.2 Alle fälligen Gebühren werden um die gesetzlich geschuldeten Steuern erhöht.
- 7.3 Das Unternehmen ist berechtigt, die in Artikel 6.1 genannten Tarife zu ändern.
- 7.4 Eine Rückerstattung des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise ist nicht möglich. Eine Rückerstattung ist nur im Fall von Artikel 9.2 möglich.
Artikel 8 – Zahlungen
- 8.1 Das Unternehmen stellt die vom Kunden geschuldeten Beträge mittels Rechnung in Rechnung. Die Zahlung muss auf ein vom Unternehmen angegebenes Bank- oder Girokonto in der auf dieser Rechnung angegebenen Weise und innerhalb der auf dieser Rechnung angegebenen Frist erfolgen.
- 8.2 Die Vergütung für den Werbeauftrag ist im Voraus oder per Einzugsermächtigung fällig.
- 8.3 Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen ab dem Tag des Verzugs gemäß § 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fällig. Das Unternehmen sendet dann eine Mahnrechnung mit Angabe eines neuen Datums für die Zahlung von Kapital und Zinsen.
- 8.4 Im Falle eines außergerichtlichen Inkassos ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Höhe von 15 % der geschuldeten Hauptsumme zuzüglich aller anderen damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 9 – Vertraulichkeit
- 9.1 Jede Partei ist verpflichtet, alle von der anderen Partei erhaltenen Daten geheimer oder vertraulicher Natur, in welcher Form auch immer, gegenüber Dritten geheim zu halten.
- 9.2 Die Parteien haften einander für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der in Artikel 9.1 beschriebenen Verpflichtungen entstehen.
Artikel 10 – Zurechenbare Mängel, Haftung und Entschädigung
- 10.1 Wenn eine Partei ihre Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht erfüllt und auch nach vorheriger Inverzugsetzung nicht innerhalb von 30 Tagen ordnungsgemäß erfüllt, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention zu kündigen oder ihn gerichtlich durchzusetzen . zu fragen. Dies gilt unbeschadet seines diesbezüglichen Anspruchs auf Schadensersatz.
- 10.2 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch falsche Angaben auf den Seiten, die das Unternehmen in den verschiedenen Paketen anbietet, oder durch fehlerhafte Bedienung des Stellenangebotessystems entstehen. Im Übrigen ist die Haftung des Unternehmens wegen einer rechtswidrigen Handlung oder eines zurechenbaren Mangels auf die Höhe des vom Kunden erlittenen Schadens begrenzt, mit einem Höchstbetrag von 1000 € (Tausend Euro) pro Ereignis.
- 10.3 Die Haftung von Brockmeyer für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Datenverlust und Schäden durch Betriebsunterbrechung und Untätigkeit, ist jederzeit ausgeschlossen.
- 10.4 Das Unternehmen wird die bereitgestellten Informationen möglichst vollständig übernehmen, muss sich jedoch an das Layout (hinsichtlich der Texte und Logos) und die verfügbaren Branchen- und Stellenbeschreibungen der verschiedenen Stellenbörsen halten.
- 10.5 Das Unternehmen wird die freie(n) Stelle(n) innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der unterzeichneten Auftragsbestätigung des Kunden veröffentlichen. Bei höherer Gewalt kann hierfür in Absprache mit dem Auftraggeber mehr Zeit eingeplant werden. Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, die Stellenangebote des Kunden in den verschiedenen Stellenbanken zu aktualisieren oder Logos anzeigen zu lassen. Am Wochenende werden keine Stellen ausgeschrieben.
- 10.6 Das Unternehmen haftet nicht für Zwischenfälle bei den verschiedenen Jobbörsen (offline, nicht postfähig etc.). Bei solchen Störungen wird das Unternehmen die Stelle(n) nach Behebung der Störung durch die Stellenstelle(n) ausschreiben.
- 10.7 Bei Platzierungsfehlern stellt das Unternehmen sicher, dass diese innerhalb von 48 Stunden behoben werden.
- 10.8 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit aller von ihm zum Zweck der Vermittlung über das Unternehmen gemachten Angaben. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhafte Angaben im Sinne dieser Angaben zurückzuführen sind.
- 10.9 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 10.10 Das Unternehmen ist nicht haftbar/verantwortlich für die Ergebnisse und Ergebnisse wie Antwort, Kandidaten/Bewerber und Antworten auf die ausgeschriebene(n) Stelle(n) für den Kunden.
- 10.11 Das Unternehmen haftet nicht für von den Jobbörsen vereinbarte Versetzungsallianzen. Übergänge unterliegen individuellen Vereinbarungen der jeweiligen Jobbörsen und können daher während der Vertragslaufzeit geändert werden.
Artikel 11 – Lieferzeiten
- 11.1 Die von der Gesellschaft angegebenen (Liefer-)Fristen wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der der Gesellschaft bei Vertragsschluss bekannten Informationen festgelegt und werden so weit wie möglich eingehalten. Die bloße Überschreitung einer angegebenen (Liefer-)Frist bringt die Gesellschaft nicht in Verzug.
- 11.2 Das Unternehmen ist nicht an (Liefer-)Bedingungen gebunden, die aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und nach Vertragsabschluss eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden können. Wenn eine Frist überschritten zu werden droht, werden das Unternehmen und der Kunde so schnell wie möglich eine Beratung aufnehmen.
Artikel 12 – Sonstige und Schlussbestimmungen
- 12.1 Das Unternehmen ist berechtigt, Anzeigen abzulehnen, die gegen das Gesetz und/oder die guten Sitten verstoßen. Das Unternehmen strebt an, seine diesbezügliche Politik in Vorschriften festzuhalten.
- 12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben können, werden durch bindende Beratung oder Schiedsverfahren beigelegt.
- 12.3 Im Falle eines Missbrauchs gekaufter Produkte und/oder Dienstleistungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Nutzung dieser Produkte und/oder Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Klagerecht der anderen Partei erlischt automatisch.
- 12.4 Die Parteien sind nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten zu übertragen.
- 12.5 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Artikel 9 gilt bis 2 Jahre nach Vertragsende.
- 12.6 Die etwaige Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- 12.7 Es ist nicht gestattet, das von der Gesellschaft verwendete Konzept an Kunden oder Dritte weiterzuverkaufen.
Artikel 13 – Niederländisches Recht
- 13.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.